Unsere Preise

Beachten Sie auch unsere Sparwochen-Angebote 7=6!

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Kinderermäßigung:

bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 100%,
bis zum vollendeten 8. Lebensjahr 50%.
Für die 3. Person im Doppelzimmer 20%.
Die Kinderermäßigung gilt nur mit Zustellbett im Elternzimmer bei 2 Vollzahlern.

Allgemeine Informationen

Die Preise verstehen sich pro Person und Tag im Doppelzimmer mit Halbpension inkl. aller Abgaben bei einem Mindestaufenthalt von 4 Tagen. Haustiere sind nicht erlaubt.

Bei Buchung mit Frühstücksbuffet:
Zuschlag für Abendessen € 22,00 p.P. (außer Sonntag € 25,00 p.P.)

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Zimmer am Anreisetag ab 15 Uhr bezugsfertig sind und am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt werden sollten.

Wir weisen darauf hin, dass  Bargeldzahlungen laut italienischen Bestimmungen begrenzt sind.

Im Falle einer vorzeitigen Abreise wird für die vereinbarte restliche Zeit 70% des Preises in Rechnung gestellt.

Einzelzimmerzuschlag auf Anfrage.

Mit 1. Jänner 2014 wurde in Südtirol die Gemeindeaufenthaltssteuer (Ortstaxe) eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes und beträgt ca. 2,80 € für ***Sterne Hotels. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Anreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

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